Gesetzliche Gewährleistung
Für Waren gilt die gesetzliche Gewährleistung nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG): Wir haften für Mängel, die bei Übergabe vorhanden sind und innerhalb von zwei Jahren hervorkommen. Tritt ein Mangel innerhalb eines Jahres nach Übergabe hervor, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorhanden war. Ansprüche können noch drei Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden.
Vorrangig haben Sie Anspruch auf Verbesserung (Reparatur) oder Austausch; ist das nicht möglich oder unzumutbar, auf Preisminderung oder Vertragsauflösung.

Herstellergarantie
Freiwillige Garantien der Hersteller bestehen zusätzlich zur Gewährleistung und schränken diese nicht ein. Bedingungen ergeben sich aus den Herstellerunterlagen. Wir geben Garantiedauern erst an, wenn sie vom Hersteller bestätigt sind.